Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1951 - IV ZR 66/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1185
BGH, 21.06.1951 - IV ZR 66/50 (https://dejure.org/1951,1185)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1951 - IV ZR 66/50 (https://dejure.org/1951,1185)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1951 - IV ZR 66/50 (https://dejure.org/1951,1185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,1185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51

    Versorgungsvertrag

    Inwieweit in dem von der Offizialmaxime beherrschten Verfahren der §§ 640 ff ZPO andere Grundsätze gelten, kann hier unerörtert bleiben (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 21.6.1951 - IV ZR 66/50, RGZ 168, 385; 169, 223, 282 ff [284]).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Es sind zwar Fälle denkbar, wo - abgesehen von einer akuten gesundheitlichen Gefahr - die ärztliche oder psychologische Untersuchung eines Kindes zu seinem Wohl - in der Regel zur Abwendung einer möglichen Gefährdung - unabweisbar notwendig ist, so daß sich die mit rechtlich nicht vertretbaren Gründen erklärte Verweigerung der Einwilligung des Inhabers der elterlichen Gewalt in eine solche Untersuchung als mißbräuchlich im Sinn von § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt; das wird in der Regel jedoch nur dann der Fall sein, wenn eine solche Untersuchung nach Sachlage geboten ist, Aufklärung verspricht (vgl. z.B. BGH JZ 1951, 643 [BGH 21.06.1951 - IV ZR 66/50] ; OLG Koblenz NJW 1976, 379; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 1666 RdNrn. 68, 254; Thomas/Putzo ZPO 9. Aufl. § 372 a Anm. 3 a, b) und wenn ein Elternteil nach angemessener Aufklärung gleichwohl darauf beharrt, die Einwilligung nicht erteilen zu wollen.
  • BGH, 30.03.1953 - IV ZR 212/52

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 21. Juni 1951 (IV ZR 66/50), (abgedruckt in Lindenmaier-Möhring § 1591 BGB Nr. 2 und in JZ 1951, 643) u.a. ausgeführt, in einem Rechtsstreit, der um die blutmässige Abstammung eines Kindes geführt werde, sei das Gericht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts unter Ausnutzung aller Beweismittel verpflichtet.
  • BGH, 17.10.1962 - IV ZR 15/62

    Rechtsmittel

    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 21. Juni 195[xxx] - IV ZR 66/50 -, LM Nr. 2 zu § 1591 BGB ausgesprochen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht